
Der Bewertungsausschuss beschließt den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beziehungsweise Änderungen desselben. Nach dem Gesetz bestimmt der Einheitliche Bewertungsmaßstab den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.
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Paritätisch besetztes Gremium (Zahnärzte, Krankenkassenvertreter und Unparteiische) zur Festsetzung des einheitlichen Bewertungsmassstabs ( BEMA). So beschreibt er die abrechenbaren Leistungen und deren Bewertung nach Punkten. Enge Verzahnung mit dem Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen, welcher ab 2004 nicht mehr existiert Gemeinsamer Bu...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_En-Ez.htm
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